Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen PCSH-Systems GmbH i.G. („Anbieter") und ihren Kunden („Kunde").
1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Prozessautomatisierung
- individuelle Softwareentwicklung
- KI-Beratung
- technische Beratung
- Implementierungs- und Integrationsleistungen
- sonstige projektbezogene Digitalleistungen
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsbeschreibungen, Projektunterlagen oder individuellen Vereinbarungen in Textform.
2.3 Angaben auf der Website, in Präsentationen, Pitch-Unterlagen oder sonstigen öffentlichen Darstellungen stellen keine garantierte Beschaffenheit und kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der allgemeinen Beschreibung.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkleistung vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder regulatorischen Erfolg, sondern lediglich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
2.5 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte, Subunternehmer und externe Spezialisten einzusetzen.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung des Anbieters,
- Unterzeichnung eines Angebots oder Vertragsdokuments,
- oder Aufnahme der Leistungserbringung durch den Anbieter.
3.3 Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, fachliche, organisatorische und technische Entscheidungen unverzüglich zu treffen und Prüfungen, Freigaben, Feedbacks sowie Abnahmen ohne schuldhaftes Zögern vorzunehmen.
4.3 Verzögerungen, Mehraufwände und Nachteile, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
4.4 Entsteht durch fehlende Mitwirkung Mehraufwand, ist der Anbieter berechtigt, diesen nach Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Sätzen gesondert abzurechnen.
5. Termine und Fristen
5.1 Angaben zu Leistungszeiten, Lieferterminen, Implementierungszeiträumen oder Projektmeilensteinen sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
5.2 Leistungsfristen beginnen nicht, bevor sämtliche kaufmännischen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.
5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verlängern sich Fristen angemessen.
5.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6. Change Requests und Leistungsänderungen
6.1 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss, insbesondere hinsichtlich Funktionsumfang, Schnittstellen, Datenquellen, Design, Dokumentation, Prozessen oder Integrationen, sind gesondert zu vergüten.
6.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, solange keine Einigung über Inhalt, Auswirkungen auf Zeitplan und zusätzliche Vergütung erzielt wurde.
6.3 Bis zur Einigung über einen Change Request ist der Anbieter berechtigt, die Arbeiten nach dem bisherigen Leistungsstand fortzuführen oder betroffene Leistungsteile auszusetzen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen nach Aufwand, nach Projektfortschritt, nach Meilensteinen oder monatlich abzurechnen.
7.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
7.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen und die Leistungserbringung vom Eingang dieser Zahlungen abhängig zu machen.
7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,
- weitere Leistungen zurückzuhalten,
- Zugänge, Bereitstellungen oder Projektarbeiten vorübergehend auszusetzen,
- sowie den gesamten Restvergütungsanspruch für das Projekt sofort fällig zu stellen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
7.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zu.
8. Abnahme bei Werkleistungen
8.1 Soweit ausnahmsweise eine Werkleistung geschuldet ist, hat der Kunde die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.
8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in nachvollziehbarer Form rügt.
8.3 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sobald der Kunde die Leistung produktiv nutzt, in Betrieb nimmt oder Dritten zur Nutzung freigibt.
8.4 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Mängelrechte
9.1 Der Kunde hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
9.2 Bei berechtigten Mängeln ist der Anbieter zunächst nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.
9.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder bei erheblichen Mängeln vom betreffenden Vertragsteil zurücktreten.
9.4 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
- unerheblicher Abweichung,
- ungeeigneter oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden,
- fehlerhaften Daten, Vorgaben oder Inhalten des Kunden,
- Eingriffen Dritter,
- Änderungen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte,
- nicht reproduzierbaren oder nur geringfügigen Fehlern.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Einschränkung der Haftung für solche Schäden wäre unzulässig; im Übrigen kann Haftung vertraglich begrenzt werden.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die im jeweiligen Einzelvertrag vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf EUR 10.000, begrenzt.
10.4 Der Anbieter haftet nicht für:
- entgangenen Gewinn,
- ausgebliebene Einsparungen,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wären,
- Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kundendaten,
- regulatorische oder wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden.
10.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.
11. Verfügbarkeit, IT-Risiken und Drittanbieter
11.1 Der Anbieter schuldet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Software, Plattformen, APIs, Schnittstellen, Hosting-Umgebungen oder sonstigen technischen Systemen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.2 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen von Drittanbieterdiensten, Fremdschnittstellen, Modellen, Cloud-Infrastrukturen, Browsern, Betriebssystemen oder sonstigen externen Komponenten.
11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Systeme, Daten, Berechtigungen und Sicherheitsmaßnahmen in angemessenem Umfang selbst abzusichern.
12. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
12.1 Sämtliche Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Know-how-Rechte, Konzepte, Methoden, Templates, Bibliotheken, Frameworks, Prompts, Automationslogiken, Quellcodes, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.2 Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vorausgesetzten Umfang.
12.3 Eine Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Dekompilierung, Wiederverwendung für andere Projekte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
12.4 Allgemeine Methoden, Ideen, Konzepte, technische Prinzipien, Workflows, Erfahrungen und wiederverwendbare Bestandteile darf der Anbieter uneingeschränkt auch für andere Kunden und eigene Projekte verwenden.
13. Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsschluss unter Verwendung von Name, Firma und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
14. Vertraulichkeit
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
14.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
14.3 Der Anbieter darf vertrauliche Informationen gegenüber Mitarbeitern, Beratern und Subunternehmern offenlegen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
15. Datenschutz
15.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich erforderlich.
15.2 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, die Zulässigkeit der Datenübermittlung sowie die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich.
15.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beabsichtigten Prozesse, Inhalte oder Nutzungsszenarien ohne weitere rechtliche Prüfung datenschutz-, berufs-, medizinprodukterechtlich oder sonst regulatorisch zulässig sind, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfung geschuldet ist.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
16.1 Dauerschuldverhältnisse laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Mangels abweichender Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
16.2 Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
17. Höhere Gewalt
17.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände befreien den Anbieter für die Dauer ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
17.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgung, Cyberangriffe, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
18.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.